Fragen zum Thema Integrationsfachdienst

Wie funktioniert das, wenn wir eine Integrationskraft für unser Kind benötigen?

Sie können beim Amt für Soziale Leistungen einen formlosen Antrag stellen auf Kostenübernahme für eine Integrationskraft. Zusammen mit dem Antrag reichen Sie ein aktuelles Attest des Kinderarztes oder Facharztes des Kindes mit ein, welches die Diagnose des Kindes beschreibt und bestätigt dass das Kind eine Integrationskraft benötigt.

Wie ist das weitere Prozedere?

Die Sachbearbeitung des Amtes für Soziale Leistungen leitet Antrag der Eltern zusammen mit dem Attest an das Gesundheitsamt. Von dort bekommen die Eltern dann eine Einladung zu einem Termin zusammen mit dem Kind. Bei diesem Termin entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob das Kind eine Integrationsfachkraft benötigt, in welchem Wochenstundenumfang und ob es eine pädagogische oder eine nichtpädagogische Kraft sein soll.

Diese Entscheidung des ärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes bekommt dann die Sachbearbeitung mitgeteilt, die ihrerseits den Eltern einen Bescheid zusendet.

Können Sie für eine Vertretung sorgen, falls die Integrationskraft mal erkrankt?

Ja, in der Regel können wir eine Vertretung organisieren, spätestens am zweiten Tag.