Allgemeine Informationen Freizeitgruppen (gilt für alle Gruppen)

  • Die Betreuungskosten belaufen sich auf 6 € pro Stunde, sofern Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse bestehen, können die Betreuungskosten über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) abgerechnet werden.
  • Eintritte/Verpflegung müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
  • Ein Fahrdienst von Zuhause/nach Hause kann nicht angeboten werden.
  • Sollte Ihr Kind nach Ende alleine nach Hause fahren dürfen, benötigen wir dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten, die Sie uns bitte am Veranstaltungstag mitbringen.
  • Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Gruppe innerhalb der Betreuungszeiten zu verlassen. Die Betreuung beginnt und endet am vereinbarten Treffpunkt.
  • Die Plätze werden nach Eingang der telefonischen Anmeldung (auch Anrufbeantworter) vergeben. Falls eine schriftliche Anmeldung erforderlich ist, erhalten Sie ein entsprechendes Formular. Wenn alle Plätze bereits vergeben sind, setzen wir Sie gerne für das jeweilige Angebot auf eine Warteliste.
  • Die Durchführung der jeweilig angebotenen Aktivität ist abhängig von der Anmeldung der Teilnehmer, bei zu geringen Anmeldungen behalten wir uns vor, den Termin abzusagen.
  • Eine 1:1 Betreuung ist im Rahmen der Freizeitgruppen nicht möglich.
  • Wir behalten uns vor Kinder/Jugendliche, die für die Gruppe nicht tragbar sind, für einzelne Veranstaltungen nicht zu berücksichtigen, bzw. bei Fehlverhalten vorzeitig, auf eigene Kosten, abholen zu lassen.
  • Bitte bringen Sie bitte Ihre Kinder nicht, wenn sie krank sind. Wir behalten uns das Recht vor erkrankte Kinder nicht zu betreuen, bzw. vorzeitig abholen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Die Anmeldungen für die Angebote sind verbindlich. Ihre Abmeldung muss dem mindestens 48 Stunden vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Falls Sie sich nicht fristgerecht abmelden, müssen wir Ihnen leider die Betreuungskosten und ggf. die verauslagten Kosten (z.B. bestellte Eintrittskarten) in Rechnung stellen.