Fragen zum Thema Wohnen

Können wir ein Einzelzimmer bekommen?

Die Lebenshilfe Mainz-Bingen ist bestrebt, allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein Zimmer möglichst angepasst an ihre individuellen Bedürfnisse anzubieten; die Wohnstätten verfügen über viele Einzelzimmer; teilweise werden Doppelzimmer zu Einzelzimmern umgebaut.

Gibt es eine 24-h-Betreuung/Nachtdienst?

In den Wohnstätten der Lebenshilfe Mainz-Bingen versehen MitarbeiterInnen Nachtdienste. In den größeren Häusern für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf haben BewohnerInnen einen 'Klingelknopf' in  ihren Zimmern, mit dem sie bei Bedarf nachts Hilfe holen können.

Wer bezahlt die Kosten für die Unterbringung in einer Wohnstätte, an wen muss ich mich wenden? Wie ist der genaue Ablauf des Verfahrens, um einen Wohnplatz bei der Lebenshilfe zu erhalten?

Die Kosten werden bis auf ganz wenige Ausnahmen (eigenes Vermögen der Bewohner oder sehr großes Vermögen der Eltern) von den Kostenträgern, in der Regel den zuständigen Sozialämtern, übernommen.

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sozialleistungsträger und die Anzeige des Bedarfes. Dort wird sowohl der Unterstützungsbedarf als auch die Bedürftigkeit geprüft. Auf Anfrage können Interessenten Unterstützung bei der Antragstellung von der Lebenshilfe Mainz-Bingen erhalten. Der Kostenträger berät den Interessenten hinsichtlich der passenden Wohnmöglichkeit (Art und Umfang der Leistung). Wesentliches Kriterium bei der Entscheidungsfindung ist das Wunsch und Wahlrecht in Zusammenhang mit fachlichen Erkenntnissen und unter dem Prinzip des pflichtgemäßen Ermessens.

Wird in der Freizeit und am Wochenende ein 'Programm' für die Bewohner angeboten?

Die Lebenshilfe Mainz-Bingen verfügt über ein reichhaltiges Spektrum an Angeboten. Diese können gruppenintern, gruppenübergreifend oder sogar wohnstättenübergreifend statt finden. Zudem verfügen die Wohnstätten über Fahrzeuge, die auch weiter entfernte Ausflüge und Fahrten möglich machen. Alle BewohnerInnen können teilnehmen und sich ihre Freizeitaktivitäten selber auswählen. Sie sind dabei nicht zwingend an die Angebote in den Wohnsätten gebunden. Die Lebenshilfe unterstützt (Suche, Kontaktherstellung, Fahrdienst) auch externe Angebote. Die Aktivitäten ehrenamtlicher MitarbeiterInnen werden begrüßt.

Können Eltern mitreden, wenn ihr Sohn oder ihre Tochter in eine Wohnstätte eingezogen ist?

Die Lebenshilfe Mainz-Bingen legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Eltern und Angehörigen; wir freuen uns über Anregungen, Vorschläge und sind sehr offen für Kritik. Der Austausch mit den Eltern ist uns sehr wichtig. Im Rahmen der konzeptionellen Bindung an das Ziel der Selbstbestimmung orientieren wir uns bei der Kontaktpflege an den Wünschen und Bedarfen der BewohnerInnen.

Können die BewohnerInnen der Wohnstätten Besuch empfangen?

Den BewohnerInnen der Wohnstätten wird ein 'normaler' Alltag ermöglicht; dazu gehören auf Wunsch der BewohnerInnen selbstverständlich auch Besuche in den Wohnstätten/Zimmern; auch über Nacht. Soweit ein Besuch das gemeinschaftliche Leben betrifft, ist eine Absprache mit dem MitbewohnerInnen wünschenswert. Es wird aus versicherungstechnischen und/oder organisatorischen Gründen lediglich darum gebeten, Besuche vorher mit den BetreuerInnen abzusprechen.

Können BewohnerInnen ohne zeitliche Einschränkung nach Hause fahren und weiterhin an Urlaubsfahrten mit ihren Familien teilnehmen?

Grundsätzlich haben BewohnerInnen das Recht ihre Freizeit nach eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Da der Lebenshilfe von den Sozialleistungsträgern nicht unbegrenzt Kosten während der Abwesenheit von BewohnerInnen erstattet werden, ein fester Personalschlüssel zur Aufrechterhaltung der Betreuung aber garantiert werden muss, regelt der Wohnstättenvertrag die Abwesenheitstage (Erläuterung).

In welchem Umfang können individuelle Interessen/Hobbies von BewohnerInnen durch Begleitung realisiert werden? Wie stellt sich der Personalschlüssel dar?

In der Regel leisten die Wohnstätten im Spätdienst die Betreuung durch zwei MitarbeiterInnen. Ziel ist eine möglichst individuelle Assistenz entsprechend der Teilhabeplanung.

 

 

Ansprechperson